Ganzjährig € 90,- für 2 Personen pro Nacht
Jede weitere Person + € 10,- pro Nacht
Endreinigungsgebühr einmalig € 30,-
Handtücher und Bettwäsche sind im Preis inkludiert
Zuzüglich Kurbeitrag € 2,60 pro Person und Tag (01.04. - 30.04. + 01.11. - 19.12.: 1,80 €)
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Ferienwohnungsreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Reservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald eine Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Gastgeber ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum ebenso verpflichtet wie der Gast zur Entrichtung des Unterkunftspreises wie vertraglich vereinbart.
3. Der Gastgeber muss bei einer von ihm verschuldeten Nichtbereitstellung der gebuchten Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten oder eine mindestens gleichwertige Leistung zur Verfügung zu stellen (Ausnahme bei höherer Gewalt).
4. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen (Ausnahme bei höherer Gewalt).
5. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis unabhängig von Zeitpunkt und Grund des Rücktritts zu bezahlen. Nach der Rechtsprechung der Gerichte gilt eine Forderung des Gastgebers von 90% des vereinbarten Mietpreises bei Übernachtung in einer Ferienwohnung
6. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.
7. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass den Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort des Gastgebers